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Energiesteuerentlastung für Unternehmen: Nutzen Sie bereits Ihr Entlastungspotenzial?

Energieentlastung

Erdgas für Produktionsprozesse, Heizöl für betriebliche Anlagen oder andere steuerpflichtige Energieerzeugnisse: In vielen Industrie- und Produktionsunternehmen machen Energiekosten einen erheblichen Teil der laufenden Betriebskosten aus.

Was dabei häufig übersehen wird: Für bestimmte Energieverbräuche können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung von der Energiesteuer beantragen.

Gerade bei größeren Verbrauchsmengen kann sich deshalb eine genaue Prüfung lohnen.

Allerdings ist die Energiesteuerentlastung komplex. Nicht jedes Unternehmen, nicht jedes Energieerzeugnis und nicht jeder betriebliche Verbrauch ist automatisch begünstigt. Entscheidend sind unter anderem die Unternehmenszugehörigkeit, die Art des eingesetzten Energieerzeugnisses und dessen konkreter Verwendungszweck.

Die zentrale Frage lautet deshalb: Nutzt Ihr Unternehmen bereits alle steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten bei seinen Energieverbräuchen?

Was ist die Energiesteuerentlastung?

Auf bestimmte Energieerzeugnisse wird in Deutschland Energiesteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist das Energiesteuergesetz (EnergieStG).

Dazu gehören beispielsweise – abhängig von ihrer Verwendung – Energieerzeugnisse wie:

  • Erdgas
  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • weitere steuerpflichtige Energieerzeugnisse

Das Energiesteuerrecht sieht verschiedene Steuerbegünstigungen und Entlastungstatbestände vor. Welche Regelung für ein Unternehmen relevant sein kann, hängt wesentlich davon ab, welches Energieerzeugnis für welchen betrieblichen Zweck eingesetzt wird.

Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes kann insbesondere die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG relevant sein. Daneben bestehen für bestimmte Prozesse und Verwendungen weitere steuerliche Begünstigungen.

Eine pauschale Betrachtung des gesamten Energieverbrauchs reicht deshalb nicht aus.

Energiesteuer und Stromsteuer: Wo liegt der Unterschied?

Energiesteuerentlastung und Stromsteuerentlastung werden im betrieblichen Alltag häufig gemeinsam betrachtet, rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Bereiche.

Für elektrischen Strom gelten die Regelungen des Stromsteuergesetzes (StromStG). Hier kann für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes beispielsweise die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG relevant sein.

Bei Energieerzeugnissen wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas greifen dagegen grundsätzlich die Regelungen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG).

Für Unternehmen mit verschiedenen Energieträgern bedeutet das: Es kann sinnvoll sein, Strom- und Energieverbräuche gemeinsam zu analysieren, die jeweiligen Entlastungsansprüche müssen jedoch getrennt und anhand der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen bewertet werden.

Warum die Jahresabrechnung allein nicht ausreicht

Wer prüfen möchte, ob eine Energiesteuerentlastung möglich ist, beginnt häufig bei den Lieferantenabrechnungen. Sie zeigen, welche Energiemengen im betreffenden Zeitraum bezogen wurden.

Für die tatsächliche Ermittlung eines Entlastungsanspruchs ist das jedoch nicht immer ausreichend.

Entscheidend ist auch, wofür die Energie verwendet wurde.

Ein Produktionsbetrieb kann Erdgas beispielsweise sowohl für industrielle Prozesse als auch für andere betriebliche Zwecke einsetzen. Abhängig vom jeweiligen Entlastungstatbestand können dafür unterschiedliche steuerliche Voraussetzungen gelten.

Deshalb müssen Verbrauchsmengen gegebenenfalls verschiedenen Verwendungszwecken zugeordnet und sauber voneinander abgegrenzt werden.

Je komplexer ein Produktionsstandort aufgebaut ist, desto wichtiger wird diese Verbrauchsanalyse.

Welche Unternehmen sollten ihre Energieverbräuche prüfen?

Besonders relevant kann eine Prüfung für Unternehmen sein, die größere Mengen steuerpflichtiger Energieerzeugnisse innerhalb ihrer betrieblichen Prozesse einsetzen.

Dazu können beispielsweise Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Metallverarbeitung, der Kunststoffindustrie, der Lebensmittelproduktion oder anderen Bereichen des Produzierenden Gewerbes gehören.

Die bloße Zugehörigkeit zur Industrie führt allerdings noch nicht automatisch zu einem Entlastungsanspruch.

Je nach Entlastungstatbestand muss zunächst geklärt werden, ob das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ob die betreffende Verwendung des Energieerzeugnisses begünstigt ist.

Gerade Unternehmen mit mehreren Standorten, unterschiedlichen Produktionsbereichen oder verschiedenen Energieträgern sollten deshalb genauer hinsehen.

Der Verwendungszweck kann entscheidend sein

Bei der Prüfung möglicher Energiesteuerentlastungen spielt die Verwendung der Energie eine zentrale Rolle.

Neben allgemeinen Entlastungsregelungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sieht das Energiesteuerrecht für bestimmte Prozesse und Verfahren besondere Begünstigungen vor.

Das kann beispielsweise bei energieintensiven Herstellungsprozessen relevant werden. Welche Regelung konkret anwendbar ist, muss jedoch anhand des jeweiligen Produktionsprozesses geprüft werden.

Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis:

Nicht nur die Frage „Wie viel Energie verbrauchen wir?“ ist entscheidend.

Ebenso wichtig ist:

„Für welchen betrieblichen Prozess wird diese Energie eingesetzt?“

Genau diese Zuordnung kann darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang eine steuerliche Entlastung möglich ist.

Verbrauchsmengen nachvollziehbar erfassen

Eine strukturierte Prüfung beginnt deshalb mit einer möglichst vollständigen Übersicht über die Energieverbräuche.

Dazu sollten unter anderem folgende Informationen zusammengetragen werden:

  1. Welche Energieerzeugnisse werden im Unternehmen eingesetzt?
  2. Welche Mengen wurden im betreffenden Zeitraum bezogen beziehungsweise verwendet?
  3. An welchen Standorten fallen die Verbräuche an?
  4. Für welche betrieblichen Prozesse werden die jeweiligen Mengen eingesetzt?
  5. Gibt es unterschiedliche oder nicht begünstigte Verwendungszwecke?
  6. Wie können die einzelnen Verbrauchsmengen nachvollziehbar belegt werden?

Auf dieser Basis lässt sich wesentlich genauer beurteilen, welche Entlastungstatbestände überhaupt infrage kommen.

Dokumentation und Nachweise nicht unterschätzen

Ein möglicher Anspruch muss gegenüber der Zollverwaltung nachvollziehbar dargelegt werden können.

Deshalb spielt neben der eigentlichen Berechnung auch die Dokumentation eine wichtige Rolle.

Relevante Unterlagen können – abhängig vom konkreten Entlastungstatbestand und der Unternehmenssituation – beispielsweise Lieferantenabrechnungen, Verbrauchsaufzeichnungen, Messdaten und Unterlagen zur betrieblichen Verwendung umfassen.

Insbesondere wenn unterschiedliche Verwendungszwecke oder Unternehmensbereiche voneinander abgegrenzt werden müssen, sollte die Datenbasis nachvollziehbar aufgebaut sein.

Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert nicht nur die Antragstellung. Sie kann auch helfen, bislang nicht berücksichtigte Verbrauchsmengen oder Entlastungsmöglichkeiten zu erkennen.

Antragsfristen frühzeitig berücksichtigen

Steuerliche Entlastungen werden nicht automatisch gewährt. Unternehmen müssen ihre Ansprüche innerhalb der jeweils geltenden Fristen geltend machen.

Welche Frist konkret relevant ist, hängt vom jeweiligen Entlastungstatbestand und Verbrauchszeitraum ab.

Unternehmen sollten deshalb nicht bis zum Jahresende warten, um erstmals ihre Energieverbräuche zu analysieren.

Gerade bei komplexen Standorten kann die Aufbereitung der Verbrauchsdaten, Verwendungszwecke und erforderlichen Nachweise Zeit beanspruchen.

Eine frühzeitige Prüfung reduziert das Risiko, dass mögliche Ansprüche allein aufgrund fehlender Daten, unklarer Zuordnungen oder versäumter Fristen nicht genutzt werden.

Strom- und Energiesteuer gemeinsam betrachten

Für Produktionsunternehmen kann es sinnvoll sein, die Prüfung nicht auf einen einzelnen Energieträger zu beschränken.

Ein Unternehmen kann beispielsweise Strom für Maschinen und Anlagen, Erdgas für Prozesswärme und weitere Energieerzeugnisse für bestimmte Produktionsschritte einsetzen.

Damit können unterschiedliche steuerliche Regelungen gleichzeitig relevant werden.

Eine ganzheitliche Analyse der Energieverbräuche kann deshalb zeigen, welche Entlastungsmöglichkeiten insgesamt bestehen und wo bislang Potenzial ungenutzt bleibt.

Dabei sollte klar zwischen den einzelnen gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen unterschieden werden.

Energiesteuerentlastung mit b2b energy prüfen

b2b energy unterstützt Industrie- und Gewerbeunternehmen dabei, ihre Energieverbräuche strukturiert zu analysieren und mögliche steuerliche Entlastungen zu identifizieren.

Dazu werden unter anderem die eingesetzten Energieerzeugnisse und Verbrauchsmengen betrachtet, betriebliche Verwendungszwecke geprüft und potenziell relevante Entlastungstatbestände eingeordnet.

Anschließend können die erforderlichen Verbrauchsdaten und Nachweise aufbereitet und die nächsten Schritte für eine mögliche Antragstellung festgelegt werden.

Lassen Sie Entlastungspotenzial ungenutzt?

Gerade bei hohen Energieverbräuchen können sich steuerliche Entlastungen spürbar auf die Energiekosten eines Unternehmens auswirken.

Entscheidend ist jedoch eine genaue Prüfung der individuellen Verbrauchs- und Unternehmensstruktur.

Mit dem b2benergy Energiekosten-Check erhalten Sie einen ersten Überblick über mögliche Entlastungspotenziale Ihres Unternehmens.

Jetzt Entlastungspotenzial prüfen:

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