Hohe Stromkosten bleiben für viele Industrieunternehmen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Mit dem Industriestrompreis 2026 steht besonders energieintensiven Unternehmen nun ein neues Entlastungsinstrument zur Verfügung. Doch der Industriestrompreis ist nur ein Baustein innerhalb verschiedener Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten.
Für Unternehmen stellt sich deshalb nicht nur die Frage: „Können wir den Industriestrompreis nutzen?“ Viel wichtiger ist eine umfassendere Betrachtung: Welche Entlastungen kommen für unser Unternehmen insgesamt infrage und wie lassen sich diese sinnvoll miteinander kombinieren?
Was ist der Industriestrompreis 2026?
Der Industriestrompreis ist als Kompensationszahlung für besonders strom- und handelsintensive Unternehmen konzipiert. Die Regelung gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Für das Jahr 2026 erfolgt die Antragstellung rückwirkend ab Anfang 2027. Zuständig für das Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Entlastung orientiert sich am Großhandelsstrompreis. Dabei gilt eine Preisuntergrenze von 5 Cent pro Kilowattstunde. Förderfähig sind 50 Prozent des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte. Für das Abrechnungsjahr 2026 beziffert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Entlastungsbetrag auf rund 3,75 Cent pro Kilowattstunde des geförderten Stromverbrauchs.
Damit kann der Industriestrompreis für Unternehmen mit sehr hohen Stromverbräuchen eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Allerdings gilt: Nicht jedes Industrieunternehmen ist automatisch anspruchsberechtigt.
Welche Unternehmen können vom Industriestrompreis profitieren?
Der Industriestrompreis richtet sich gezielt an energieintensive Branchen. Nach Angaben des BMWE umfasst die derzeitige Regelung 91 (Teil-)Sektoren und potenziell bis zu rund 9.500 Unternehmen – einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen.
Zu den potenziell begünstigten Bereichen zählen unter anderem Teile der:
- chemischen Industrie
- Gummi- und Kunststoffindustrie
- Glas- und Keramikherstellung
- Metallerzeugung und -bearbeitung
- Nahrungsmittelindustrie
- Zementherstellung
- Halbleiterfertigung
Entscheidend ist jedoch die konkrete Branchenzuordnung des Unternehmens beziehungsweise der Produktionsstätte. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, künftig weitere Sektoren einzubeziehen, sofern die beihilferechtlichen Anforderungen an Strom- und Handelsintensität erfüllt und entsprechende Erweiterungen durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Deshalb sollte die Förderfähigkeit immer unternehmensbezogen geprüft werden.
Industriestrompreis ist nicht die einzige Entlastungsmöglichkeit
Gerade hier lohnt sich ein ganzheitlicher Blick auf die Energiekosten. Denn auch Unternehmen, die nicht unter den Industriestrompreis fallen, können möglicherweise von anderen Entlastungsregelungen profitieren.
Eine wichtige Rolle spielt beispielsweise die Stromsteuerentlastung. Die Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wurde dauerhaft fortgeführt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können potenziell mehr als 600.000 Unternehmen von dieser Regelung profitieren.
Damit ist der Kreis der potenziell begünstigten Unternehmen deutlich größer als beim Industriestrompreis.
Für besonders strom- und handelsintensive Unternehmen kann darüber hinaus die Strompreiskompensation relevant sein. Sie soll Belastungen aus den indirekten CO₂-Kosten des europäischen Emissionshandels ausgleichen.
Interessant ist dabei insbesondere die Kombinierbarkeit: Der Industriestrompreis wurde so ausgestaltet, dass eine Kombination mit der Strompreiskompensation grundsätzlich möglich ist. Eine doppelte Förderung derselben Strommengen ist allerdings ausgeschlossen.
Welche Entlastung ist für Ihr Unternehmen relevant?
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Welche Instrumente genutzt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu gehören insbesondere die Branche und Wirtschaftszweigzuordnung, die Höhe und Struktur des Stromverbrauchs, der jeweilige Produktionsstandort sowie die Voraussetzungen der einzelnen Entlastungsregelungen.
Genau deshalb sollte die Betrachtung nicht beim Industriestrompreis enden.
Ein Unternehmen kann beispielsweise nicht zum begünstigten Kreis des Industriestrompreises gehören, aber dennoch Voraussetzungen für eine Stromsteuerentlastung erfüllen. Bei besonders stromintensiven Unternehmen wiederum kann die Kombination verschiedener Instrumente relevant werden.
Entscheidend ist das Gesamtbild.
Energiekosten 2026 ganzheitlich betrachten
Der Industriestrompreis ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets. Neben dem neuen Instrument wurden unter anderem die Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft verstetigt, die Gasspeicherumlage abgeschafft und für 2026 ein Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vorgesehen. Gleichzeitig wird die Strompreiskompensation ausgeweitet.
Für Unternehmen entsteht dadurch eine komplexe Ausgangslage: Unterschiedliche Instrumente haben unterschiedliche Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Antragsverfahren.
Umso wichtiger ist es, zunächst systematisch zu prüfen:
Welche Entlastungsinstrumente passen überhaupt zu unserem Unternehmen?
Erst danach lässt sich beurteilen, welches tatsächliche Entlastungspotenzial besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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b2b energy unterstützt Industrie- und Gewerbeunternehmen dabei, ihre individuelle Situation zu analysieren und mögliche Entlastungen zu identifizieren.
Dabei werden unter anderem Stromverbrauch und Unternehmensdaten betrachtet, die Branchenzugehörigkeit geprüft und mögliche Entlastungsinstrumente eingeordnet. Auf dieser Basis lässt sich feststellen, welche Maßnahmen für das jeweilige Unternehmen grundsätzlich relevant sein können.
Der b2benergy Energiekosten-Check bietet dafür einen ersten Einstieg.
Mit wenigen Angaben erhalten Unternehmen eine erste Einschätzung ihres möglichen Entlastungspotenzials. Anschließend kann geprüft werden, welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
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