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Industriestrompreis 2026: Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

Industriestrom 2026

Mit dem Industriestrompreis erhalten besonders strom- und handelsintensive Unternehmen in Deutschland für die Jahre 2026 bis 2028 eine neue Möglichkeit zur Entlastung ihrer Stromkosten. Die nationale Richtlinie wurde Anfang Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Doch obwohl häufig vom „Industriestrompreis“ gesprochen wird, gilt die Förderung keineswegs für jedes Industrieunternehmen.

Entscheidend sind konkrete Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere die Branchenzugehörigkeit der Produktionsstätte, der förderfähige Stromverbrauch und die mit der Förderung verbundenen Gegenleistungen.

Für Unternehmen stellt sich deshalb zunächst eine grundlegende Frage:

Gehört unsere Produktionsstätte überhaupt zum Kreis der Begünstigten?

Wie funktioniert der Industriestrompreis 2026?

Der Industriestrompreis ist als Kompensationszahlung für besonders strom- und handelsintensive Unternehmen ausgestaltet und gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028.

Die Entlastungssystematik orientiert sich am Großhandelsstrompreis. Als Referenz dient der Einjahresfuture. Die maximale Entlastung beträgt 50 Prozent des Referenzpreises, wobei eine Preisuntergrenze von 5 Cent/kWh gilt.

Förderfähig sind dabei 50 Prozent des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte.

Für das Abrechnungsjahr 2026 beträgt die Entlastung nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie rund 3,75 Cent/kWh für den geförderten Stromverbrauch.

Die Beantragung erfolgt rückwirkend. Unternehmen können die Förderung für das Verbrauchsjahr 2026 ab Anfang 2027 beantragen.

Wer kann vom Industriestrompreis profitieren?

Die Förderung richtet sich gezielt an energieintensive Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige.

Maßgeblich sind zunächst Produktionsstätten, die den in der entsprechenden Sektorenliste aufgeführten Wirtschaftszweigen zugeordnet werden können.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums umfasst die Regelung derzeit 91 (Teil-)Sektoren. Potenziell können damit bis zu rund 9.500 Unternehmen vom Industriestrompreis profitieren – ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen.

Zu den potenziell begünstigten Bereichen gehören insbesondere Teile der:

  • Chemieindustrie
  • Gummi- und Kunststoffindustrie
  • Glas- und Keramikherstellung
  • Metallerzeugung und Metallbearbeitung
  • Nahrungsmittelindustrie
  • Zementherstellung
  • Halbleiterfertigung

Entscheidend ist jedoch nicht allein, ob sich ein Unternehmen beispielsweise allgemein der Metall-, Kunststoff- oder Chemieindustrie zurechnet.

Für die Förderfähigkeit kommt es auf die konkrete wirtschaftliche Tätigkeit und die Zuordnung der jeweiligen Produktionsstätte an.

Genau hier sollte die Prüfung beginnen.

Branchenzugehörigkeit genau prüfen

Die Frage „Sind wir ein Industrieunternehmen?“ reicht beim Industriestrompreis also nicht aus.

Ein Unternehmen kann eindeutig dem produzierenden Gewerbe angehören und dennoch nicht automatisch die Voraussetzungen für den Industriestrompreis erfüllen.

Umgekehrt können auch kleinere und mittlere Unternehmen anspruchsberechtigt sein, wenn ihre Produktionsstätten einem förderfähigen Sektor zugeordnet werden können und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Branchenzugehörigkeit sollte nicht nur anhand der eigenen Unternehmensbeschreibung beurteilt werden.

Vielmehr muss geprüft werden, welcher Wirtschaftszweig für die konkrete Produktionsstätte maßgeblich ist und ob dieser von der aktuellen Regelung erfasst wird.

Welche Strommenge wird gefördert?

Auch bei einem anspruchsberechtigten Unternehmen wird nicht automatisch der gesamte Stromverbrauch über den Industriestrompreis entlastet.

Förderfähig sind grundsätzlich 50 Prozent des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte.

Dabei können neben fremdbezogenem Strom auch bestimmte eigenerzeugte Strommengen berücksichtigt werden. Außerdem sieht die Regelung die Berücksichtigung indirekter Stromverbräuche beispielsweise für Wärme, Dampf oder Druckluft in Industrie- und Chemieparks vor.

Damit wird deutlich: Neben der Branchenzugehörigkeit spielt auch die konkrete Verbrauchssituation des jeweiligen Produktionsstandortes eine wichtige Rolle.

Was bedeutet der Zielpreis von 5 Cent/kWh?

Die häufig verwendete Formulierung „Industriestrompreis von 5 Cent/kWh“ kann leicht missverstanden werden.

Unternehmen erhalten nicht einfach die Hälfte ihres gesamten Stromverbrauchs pauschal zu einem garantierten Strompreis von 5 Cent/kWh.

Die Entlastung wird vielmehr auf Grundlage eines Referenzpreises am Großhandelsmarkt berechnet. Dabei gilt innerhalb der Berechnungssystematik eine Preisuntergrenze von 5 Cent/kWh.

Für das Abrechnungsjahr 2026 steht der relevante Entlastungsbetrag bereits fest: Er beträgt rund 3,75 Cent/kWh für den geförderten Stromverbrauch.

Für Unternehmen ist daher die konkrete Berechnung des möglichen Entlastungsbetrags wesentlich aussagekräftiger als die isolierte Betrachtung des 5-Cent-Zielpreises.

Förderung ist an Investitionen gebunden

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Industriestrompreises wird in der öffentlichen Diskussion häufig weniger stark wahrgenommen:

Die Entlastung ist mit Investitionen in die Transformation des Unternehmens verknüpft.

Unternehmen müssen 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren.

Dazu können beispielsweise Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Speicherlösungen, Power-to-Heat-Anwendungen oder bestimmte Infrastrukturmaßnahmen gehören.

Damit ist der Industriestrompreis nicht lediglich eine Stromkostenentlastung. Er verbindet die finanzielle Unterstützung mit Investitionen in eine energieeffizientere und klimafreundlichere Produktion.

Unternehmen sollten daher nicht nur prüfen, ob sie grundsätzlich förderberechtigt sind, sondern auch, welche Anforderungen mit einer Inanspruchnahme verbunden sind.

Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht anspruchsberechtigt ist?

Auch wenn ein Unternehmen nicht zu den begünstigten Sektoren des Industriestrompreises gehört, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Entlastungsmöglichkeiten bestehen.

Je nach Branche, Energieverbrauch und Unternehmensstruktur können andere Instrumente relevant sein.

Dazu gehört beispielsweise die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für besonders strom- und handelsintensive Unternehmen kann außerdem die Strompreiskompensation eine Rolle spielen.

Die Strompreiskompensation wurde 2026 auf weitere Wirtschaftszweige ausgeweitet. Zudem ist eine Kombination mit dem Industriestrompreis grundsätzlich möglich, sofern nicht dieselben Strommengen doppelt gefördert werden.

Deshalb sollte die Prüfung der Energiekosten nicht bei einer einzelnen Fördermaßnahme enden.

Industriestrompreis 2026: Diese Punkte sollten Unternehmen prüfen

Für eine erste Einordnung sind insbesondere folgende Fragen relevant:

  1. Welcher Branche beziehungsweise welchem Wirtschaftszweig ist unsere Produktionsstätte zuzuordnen?
  2. Ist dieser Wirtschaftszweig vom Industriestrompreis erfasst?
  3. Wie hoch ist der Stromverbrauch der betreffenden Produktionsstätte?
  4. Welche Strommengen können innerhalb der Förderregelung berücksichtigt werden?
  5. Welche Anforderungen und Gegenleistungen sind mit der Förderung verbunden?
  6. Welche weiteren Entlastungsinstrumente kommen für unser Unternehmen infrage?

Erst aus der Kombination dieser Faktoren lässt sich beurteilen, ob und in welcher Größenordnung der Industriestrompreis für ein Unternehmen relevant sein kann.

Frühzeitig auf die Antragstellung 2027 vorbereiten

Für das Abrechnungsjahr 2026 erfolgt die Antragstellung rückwirkend ab Anfang 2027. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung des Antragsverfahrens zuständig.

Unternehmen müssen mit der Prüfung ihrer Voraussetzungen jedoch nicht bis 2027 warten.

Gerade bei komplexeren Unternehmens- und Produktionsstrukturen kann es sinnvoll sein, frühzeitig die Branchenzugehörigkeit, Verbrauchsmengen und möglichen Fördervoraussetzungen zu analysieren.

So lässt sich bereits im Vorfeld einschätzen, ob der Industriestrompreis relevant ist und welche Informationen für eine spätere Antragstellung benötigt werden.

Industriestrompreis mit b2b energy prüfen

b2b energy unterstützt Industrieunternehmen dabei, ihre individuelle Ausgangssituation zu analysieren und mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.

Dazu gehören unter anderem die Prüfung der Branchenzugehörigkeit und Anspruchsberechtigung, die Analyse von Stromverbrauch und Unternehmensdaten sowie die Einordnung weiterer möglicher Entlastungsinstrumente.

Dabei wird nicht nur betrachtet, ob der Industriestrompreis grundsätzlich infrage kommt, sondern auch, welche weiteren Möglichkeiten zur Entlastung der Energiekosten bestehen können.

Gehört Ihr Unternehmen zu den Begünstigten des Industriestrompreises 2026?

Finden Sie frühzeitig heraus, welche Entlastungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen relevant sein können.

Mit dem b2benergy Energiekosten-Check erhalten Sie anhand weniger Angaben eine erste Einschätzung Ihres möglichen Entlastungspotenzials.

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