CNC-Bearbeitungszentren, Fräs- und Drehmaschinen, Schweißtechnik, Druckluftsysteme oder automatisierte Fertigungsanlagen: Im Maschinenbau sind zahlreiche Produktionsprozesse mit einem hohen Stromverbrauch verbunden. Über das gesamte Jahr können sich dadurch schnell mehrere Hunderttausend Kilowattstunden summieren.
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes kann genau darin ein relevantes finanzielles Potenzial liegen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Stromsteuer zurückzuholen.
Ein Maschinenbauunternehmen mit 800.000 kWh begünstigtem Stromverbrauch kann beispielsweise eine mögliche Stromsteuerentlastung von rund 16.000 Euro erreichen.
Besonders wichtig für das Verbrauchsjahr 2025: Die Antragsfrist endet grundsätzlich am 31.12.2026. Maschinenbauunternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Strommengen berücksichtigt werden können und ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Warum sich die Stromsteuerentlastung im Maschinenbau lohnt
Die Stromkosten sind in vielen Maschinenbauunternehmen ein relevanter Bestandteil der laufenden Betriebskosten. Besonders energieintensiv können beispielsweise CNC-Maschinen, Produktionsstraßen, Kompressoren, Pumpen, Schweißanlagen oder automatisierte Fertigungssysteme sein.
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sieht das Stromsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungsmöglichkeiten vor.
Entscheidend ist allerdings nicht ausschließlich, wie viel Strom ein Unternehmen insgesamt verbraucht. Für die tatsächliche Höhe der Entlastung muss ermittelt werden, welche Verbrauchsmengen begünstigt sind und wie der Strom betrieblich verwendet wird.
Beispiel: 16.000 Euro Entlastung bei 800.000 kWh
Wie groß das mögliche Einsparpotenzial sein kann, zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung.
Angenommen, ein Maschinenbauunternehmen kommt innerhalb eines Jahres auf 800.000 kWh begünstigten Stromverbrauch.
Bei einer möglichen Entlastung in der Größenordnung von 2 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich:
800.000 kWh × 0,02 Euro = 16.000 Euro
Damit kann bereits bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen ein fünfstelliger Entlastungsbetrag entstehen.
Die Berechnung dient als Beispiel. Der tatsächliche Entlastungsbetrag hängt von den individuellen Voraussetzungen und den tatsächlich begünstigten Strommengen des jeweiligen Unternehmens ab.
Verbrauchsmengen im Maschinenbau korrekt zuordnen
Gerade Maschinenbauunternehmen verfügen häufig über komplexe Betriebs- und Produktionsstrukturen. Neben der eigentlichen Fertigung können beispielsweise Montagebereiche, Lager, Entwicklung, Verwaltung oder weitere Unternehmensbereiche vorhanden sein.
Zusätzlich kann es vorkommen, dass Strom an andere Unternehmen oder Dritte weitergegeben wird.
Für eine korrekte Antragstellung muss deshalb nachvollziehbar sein, welche Strommengen dem entlastungsberechtigten Unternehmen und den jeweiligen Verwendungszwecken zugeordnet werden können.
Welche Daten sollten Unternehmen prüfen?
Je nach Betriebsstruktur können unter anderem folgende Informationen relevant sein:
- Stromrechnungen des betreffenden Verbrauchsjahres
- Zählerstände und Messdaten
- Gesamtstromverbrauch des Unternehmens
- Verbrauchsdaten einzelner Betriebsteile
- Informationen zu Produktionsprozessen und Stromverwendung
- Abgrenzung von Strommengen verschiedener Nutzer
- Angaben zu möglicherweise weitergeleitetem Strom
Je höher der Verbrauch ist, desto stärker können sich fehlerhaft zugeordnete Strommengen auf den möglichen Entlastungsbetrag auswirken.
Antragsfrist für 2025: 31.12.2026 nicht verpassen
Für Strom, der im Verbrauchsjahr 2025 entnommen wurde, muss der Antrag auf die entsprechende Stromsteuerentlastung grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Unternehmen sollten mit der Prüfung ihrer Ansprüche jedoch nicht bis zum Jahresende warten.
Fehlende Messdaten, unvollständige Unterlagen oder Fragen zur Zuordnung bestimmter Stromverbräuche können zusätzlichen Klärungsbedarf verursachen. Eine frühzeitige Vorbereitung schafft ausreichend Zeit, um diese Punkte vor der Antragstellung zu klären.
Stromsteuerentlastung als Bestandteil des Energiekostenmanagements
Bei der Optimierung von Energiekosten konzentrieren sich viele Unternehmen vor allem auf Energiepreise, Lieferverträge und Effizienzmaßnahmen. Steuerliche Entlastungsmöglichkeiten sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Gerade im Maschinenbau können aufgrund der hohen Verbrauchsmengen relevante Beträge entstehen.
Die regelmäßige Prüfung möglicher Stromsteuerentlastungen sollte daher Bestandteil eines ganzheitlichen Energiekostenmanagements sein.
Wie b2b energy Maschinenbauunternehmen unterstützt
b2b energy unterstützt Unternehmen dabei, mögliche Entlastungsansprüche zu identifizieren und die Antragstellung strukturiert vorzubereiten.
Dazu gehören unter anderem:
- Prüfung der relevanten Stromverbrauchsmengen
- Ermittlung möglicher Entlastungsansprüche
- Unterstützung bei der Zuordnung der Verbrauchsmengen
- Aufbereitung der erforderlichen Nachweise
- Begleitung bei der Antragstellung
So erhalten Unternehmen einen transparenten Überblick darüber, welches Entlastungspotenzial besteht und welche Schritte für die Beantragung erforderlich sind.
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800.000 kWh begünstigter Stromverbrauch können eine mögliche Stromsteuerentlastung von rund 16.000 Euro bedeuten. Wie hoch das tatsächliche Potenzial in Ihrem Maschinenbauunternehmen ist, hängt von Ihren individuellen Verbrauchsmengen und betrieblichen Voraussetzungen ab.
Nutzen Sie deshalb die verbleibende Zeit bis zur Antragsfrist am 31.12.2026 und prüfen Sie frühzeitig Ihre Ansprüche.
Mit dem Stromsteuer-Schnellcheck von b2b energy können Sie ohne Anmeldung einen ersten Überblick über Ihr mögliches Entlastungspotenzial erhalten.
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