Energiesteuerrückerstattung

Energiesteuerrückerstattung

Die Energiesteuerrückerstattung ist eine Möglichkeit für Unternehmen, Geld von der
Energiesteuer zurückzubekommen, die sie für bestimmte Energieverbräuche gezahlt haben.
Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig den Klimaschutz zu fördern.

Energiesteuerrückerstattung (1)

Welche Unternehmen können die Energiesteuerrückerstattung beantragen?

  • Sie müssen im produzierenden Gewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sein.
  • Sie müssen die Energie für betriebliche Zwecke verwendet haben.
  • Sie müssen die Energie verheizen oder in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwenden.

Die folgenden Energieverbräuche sind begünstigt:

  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Schmieröle
  • Strom (mit Einschränkungen)
  • Kohle (mit Einschränkungen)
  • Die Höhe der Energiesteuerrückerstattung hängt von der Art des Energieverbrauchs und
    der Menge des verbrauchten Energieträgers ab.

Sprechen Sie uns an, wir ermitteln für Sie Ihr Einsparpotential!

Die folgenden Energieverbräuche sind begünstigt:

  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Schmieröle
  • Strom (mit Einschränkungen)
  • Kohle (mit Einschränkungen)
  • Die Höhe der Energiesteuerrückerstattung hängt von der Art des Energieverbrauchs und der Menge des verbrauchten Energieträgers ab.

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