Melkanlagen, Milchkühlung, Lüftung, Fütterung, Beleuchtung oder andere elektrische Anlagen: In modernen landwirtschaftlichen Betrieben ist Strom längst ein bedeutender Kostenfaktor. Je nach Betriebsgröße und Ausrichtung können schnell mehrere Hunderttausend Kilowattstunden Strom pro Jahr zusammenkommen.
Was dabei häufig übersehen wird: Auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Stromsteuerentlastung profitieren.
Bei einem begünstigten Stromverbrauch von beispielsweise 300.000 kWh kann sich eine mögliche Entlastung von rund 6.000 Euro ergeben.
Für Betriebe lohnt es sich deshalb, die eigenen Verbrauchsmengen genauer zu betrachten. Besonders relevant ist aktuell das Verbrauchsjahr 2025: Für im Jahr 2025 entnommenen Strom endet die Antragsfrist grundsätzlich am 31.12.2026.
Stromsteuerentlastung in der Landwirtschaft: Welche Betriebe können profitieren?
Die Stromsteuer wird grundsätzlich auf elektrischen Strom erhoben. Das Stromsteuerrecht sieht jedoch Entlastungsmöglichkeiten für bestimmte betriebliche Verwendungen vor.
Dabei können auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Interessant kann eine Prüfung beispielsweise für folgende Betriebe sein:
- Milchviehbetriebe
- Schweine- und Geflügelhaltung
- Ackerbaubetriebe
- Gartenbau
- Obst- und Gemüsebau
- Forstwirtschaftliche Betriebe
- Landwirtschaftliche Mischbetriebe
- weitere energieintensive Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Ob und in welcher Höhe tatsächlich ein Anspruch besteht, muss jedoch immer für den einzelnen Betrieb geprüft werden.
Welche Stromverbraucher spielen in landwirtschaftlichen Betrieben eine Rolle?
Der Strombedarf moderner Landwirtschaft verteilt sich häufig auf zahlreiche Anwendungen. Insbesondere bei automatisierten Betriebsabläufen kann der Verbrauch erheblich sein.
Melkanlagen und Milchkühlung
In Milchviehbetrieben gehören Melktechnik und Kühlung zu den regelmäßig benötigten elektrischen Verbrauchern. Abhängig von Herdengröße, Technik und Betriebsweise kann hier ein relevanter Teil des jährlichen Stromverbrauchs entstehen.
Lüftung und Stalltechnik
Insbesondere in der Tierhaltung können Lüftungsanlagen über lange Zeiträume oder sogar kontinuierlich betrieben werden. Hinzu kommen beispielsweise Beleuchtung, Steuerungstechnik und weitere elektrische Anlagen.
Fütterung und automatische Systeme
Automatische Fütterungssysteme, Fördertechnik, Pumpen und andere elektrisch betriebene Anlagen erhöhen den Strombedarf zusätzlich.
Kühlung und Lagerung
Auch bei der Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse kann Strom eine wichtige Rolle spielen. Kühlhäuser, Kühlzellen oder andere technische Anlagen können erhebliche Verbrauchsmengen verursachen.
Entscheidend für die Stromsteuerentlastung ist jedoch nicht allein, wie hoch der Gesamtverbrauch eines Betriebs ist. Es muss geprüft werden, welche Strommengen nach den geltenden Regelungen tatsächlich berücksichtigt werden können.
Beispiel: Rund 6.000 Euro Stromsteuerentlastung bei 300.000 kWh
Wie relevant die Stromsteuerentlastung wirtschaftlich sein kann, zeigt eine einfache Beispielrechnung.
Angenommen, ein landwirtschaftlicher Betrieb verfügt über einen begünstigten Stromverbrauch von 300.000 kWh pro Jahr.
Bei einer möglichen Entlastung in der Größenordnung von 2 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich rechnerisch:
300.000 kWh × 0,02 Euro = 6.000 Euro
Für den Beispielbetrieb kann damit eine Stromsteuerentlastung von rund 6.000 Euro entstehen.
Bei noch höheren begünstigten Verbrauchsmengen steigt das mögliche Entlastungsvolumen entsprechend.
Wichtig: Bei dieser Berechnung handelt es sich um ein vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche Entlastung hängt von den individuellen Voraussetzungen und den tatsächlich begünstigten Verbrauchsmengen des jeweiligen Betriebs ab.
Warum der gesamte Stromverbrauch nicht automatisch berücksichtigt werden kann
Ein Stromzähler zeigt zunächst nur, wie viel elektrische Energie an einem bestimmten Punkt verbraucht beziehungsweise entnommen wurde. Für die steuerliche Bewertung können jedoch weitere Faktoren entscheidend sein.
Gerade landwirtschaftliche Betriebe weisen häufig komplexe Strukturen auf. Neben der eigentlichen Landwirtschaft können beispielsweise zusätzliche Tätigkeiten, separate Betriebsteile oder eine Weitergabe von Strom vorhanden sein.
Deshalb sollte genau geprüft werden:
- Welche Strommengen entfallen auf den landwirtschaftlichen Betrieb?
- Für welche Tätigkeiten wird der Strom eingesetzt?
- Gibt es weitere Unternehmen oder Betriebsteile am Standort?
- Wird Strom an Dritte weitergegeben?
- Lassen sich unterschiedliche Verbrauchsmengen nachvollziehbar abgrenzen?
- Sind ausreichende Mess- und Verbrauchsdaten vorhanden?
Eine sorgfältige Prüfung ist wichtig, um den tatsächlichen Entlastungsanspruch korrekt zu ermitteln.
Welche Nachweise werden für die Stromsteuerentlastung benötigt?
Für die Antragstellung müssen die zugrunde gelegten Strommengen nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt vom jeweiligen Betrieb und der beantragten Entlastung ab.
Typischerweise können unter anderem folgende Informationen relevant sein:
- Stromrechnungen des betreffenden Verbrauchsjahres
- Angaben zum Gesamtstromverbrauch
- Zählerstände und Messdaten
- Angaben zu den betrieblichen Tätigkeiten
- Aufteilung beziehungsweise Abgrenzung unterschiedlicher Verbrauchsmengen
- Nachweise über die Verwendung des Stroms
- Unternehmensdaten und weitere antragsbezogene Unterlagen
Je komplexer die betrieblichen Strukturen sind, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation.
Stromverbrauch 2025: Antragsfrist am 31.12.2026
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten insbesondere ihre Verbrauchsmengen aus dem Jahr 2025 prüfen.
Für Strom, der im Kalenderjahr 2025 entnommen wurde, endet die Antragsfrist für die entsprechende Stromsteuerentlastung grundsätzlich am:
31. Dezember 2026
Bis dahin muss der Antrag beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Auch wenn bis zum Jahresende noch einige Monate verbleiben, sollte die Prüfung nicht unnötig aufgeschoben werden. Fehlende Verbrauchsdaten, unklare Zuordnungen oder noch benötigte Nachweise können die Vorbereitung verzögern.
Was Betriebe jetzt prüfen sollten
Wer eine Stromsteuerentlastung für 2025 in Anspruch nehmen möchte, sollte frühzeitig klären:
- Wie hoch war der Stromverbrauch 2025?
- Welche Verbrauchsmengen sind grundsätzlich begünstigt?
- Sind sämtliche Stromrechnungen vorhanden?
- Können die Verbrauchsmengen nachvollziehbar zugeordnet werden?
- Müssen einzelne Strommengen abgegrenzt werden?
- Sind alle notwendigen Nachweise verfügbar?
- Wie hoch könnte der Entlastungsbetrag ausfallen?
So lässt sich frühzeitig feststellen, ob Handlungsbedarf besteht.
Warum sich eine Prüfung auch bei kleineren Verbrauchsmengen lohnen kann
Eine Stromsteuerentlastung wird vor allem bei hohen Verbräuchen schnell sichtbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich sehr große Agrarbetriebe ihre Ansprüche prüfen sollten.
Bereits ein Unterschied von einigen Zehntausend Kilowattstunden kann sich auf den möglichen Entlastungsbetrag auswirken.
Entscheidend ist daher nicht nur die Betriebsgröße. Vielmehr sollte geprüft werden, welcher begünstigte Stromverbrauch tatsächlich vorhanden ist und welches Entlastungspotenzial daraus entsteht.
Stromsteuerentlastung als Baustein zur Senkung landwirtschaftlicher Betriebskosten
Landwirtschaftliche Betriebe stehen bei ihren Energiekosten häufig unter besonderem Druck. Viele elektrische Anlagen sind unmittelbar für den laufenden Betrieb erforderlich und können nicht einfach abgeschaltet werden, wenn die Strompreise steigen.
Umso wichtiger ist es, vorhandene Möglichkeiten zur Kostensenkung konsequent zu nutzen.
Neben Energieeinkauf und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sollten deshalb auch mögliche Steuerentlastungen berücksichtigt werden.
Eine Stromsteuerentlastung senkt zwar nicht den Stromverbrauch selbst, kann aber die effektive Kostenbelastung des Betriebs reduzieren.
Wie b2b energy Landwirtschaftsbetriebe bei der Stromsteuerentlastung unterstützt
Die Beantragung einer Stromsteuerentlastung setzt voraus, dass Verbrauchsmengen korrekt ermittelt und die notwendigen Nachweise zusammengestellt werden.
b2b energy unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen und die Antragstellung vorzubereiten.
Prüfung der relevanten Stromverbräuche
Im ersten Schritt werden die vorhandenen Verbrauchsdaten betrachtet. Dabei wird geprüft, welche Strommengen für eine Entlastung relevant sein können.
Ermittlung des möglichen Entlastungsbetrags
Auf Grundlage der begünstigten Verbrauchsmengen kann das mögliche finanzielle Entlastungspotenzial ermittelt werden.
Aufbereitung der erforderlichen Nachweise
Vorhandene Verbrauchsdaten und weitere relevante Unterlagen werden strukturiert aufbereitet, um eine nachvollziehbare Antragstellung zu ermöglichen.
Unterstützung bei der Antragstellung
b2b energy begleitet Betriebe bei der Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung und unterstützt dabei, die erforderlichen Angaben vollständig zusammenzustellen.
Wie viel Stromsteuer kann sich Ihr Landwirtschaftsbetrieb zurückholen?
Das Beispiel zeigt das mögliche Potenzial: Bei 300.000 kWh begünstigtem Stromverbrauch kann eine Stromsteuerentlastung von rund 6.000 Euro entstehen.
Wie hoch der tatsächliche Betrag für Ihren Betrieb ausfällt, hängt von Ihren individuellen Verbrauchsmengen und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Gerade mit Blick auf die Antragsfrist für das Verbrauchsjahr 2025 am 31.12.2026 lohnt es sich, mögliche Ansprüche frühzeitig zu prüfen.
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