Für Industriebetriebe ist Strom ein wesentlicher Kostenfaktor. Produktionsanlagen, Maschinen, Kühltechnik, Druckluftsysteme oder andere elektrische Verbraucher sorgen schnell für einen Stromverbrauch von mehreren Hunderttausend Kilowattstunden pro Jahr. Was viele Unternehmen dabei unterschätzen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein erheblicher Teil der gezahlten Stromsteuer zurückgeholt werden.
Bei entsprechend hohen Verbrauchsmengen können daraus schnell fünfstellige Entlastungsbeträge entstehen. Ein Industriebetrieb mit 525.000 kWh begünstigtem Stromverbrauch kann beispielsweise auf eine mögliche Stromsteuerentlastung von rund 10.500 Euro kommen.
Gerade Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollten deshalb prüfen, welche Verbrauchsmengen tatsächlich entlastungsfähig sind und ob alle Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt werden.
Besonders wichtig für das Verbrauchsjahr 2025: Die Antragsfrist endet am 31.12.2026. Unternehmen sollten ihre möglichen Ansprüche daher frühzeitig prüfen und die erforderlichen Unterlagen vorbereiten.
525.000 kWh Stromverbrauch – rund 10.500 Euro Entlastung möglich
Wie groß das finanzielle Potenzial einer Stromsteuerentlastung sein kann, zeigt eine einfache Beispielrechnung.
Ein Industriebetrieb kommt innerhalb eines Jahres auf 525.000 kWh begünstigten Stromverbrauch. Bei einer möglichen Entlastung in der Größenordnung von 2 Cent je Kilowattstunde ergibt sich rechnerisch:
525.000 kWh × 0,02 Euro = 10.500 Euro
Damit kann bereits bei einem mittelgroßen industriellen Stromverbrauch eine Entlastung im fünfstelligen Bereich entstehen.
Wichtig ist allerdings: Die tatsächliche Höhe der Stromsteuerentlastung muss immer individuell ermittelt werden. Nicht jede im Unternehmen verbrauchte Kilowattstunde ist automatisch begünstigt. Unter anderem kommt es darauf an, wer den Strom entnimmt und für welche betrieblichen Zwecke er eingesetzt wird.
Was ist die Stromsteuerentlastung für Unternehmen?
Die Stromsteuer wird grundsätzlich auf elektrischen Strom erhoben. Für Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige sieht das Stromsteuerrecht jedoch verschiedene Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten vor.
Eine wichtige Grundlage für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist § 9b Stromsteuergesetz (StromStG). Die Regelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung für betrieblich verwendeten Strom.
Ziel ist es, insbesondere Unternehmen mit energieintensiven Produktionsprozessen steuerlich zu entlasten und die Belastung durch hohe Stromkosten zu reduzieren.
Ob ein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, hängt jedoch nicht allein von der Höhe seines Stromverbrauchs ab.
Welche Industriebetriebe können von der Stromsteuerentlastung profitieren?
Die Entlastungsmöglichkeiten sind insbesondere für Unternehmen interessant, bei denen Strom einen relevanten Anteil der laufenden Betriebskosten ausmacht.
Dazu können beispielsweise Unternehmen aus folgenden Bereichen gehören:
- Maschinen- und Anlagenbau
- Metallverarbeitung
- Kunststoffverarbeitung
- Lebensmittelproduktion
- Automobilzulieferindustrie
- Chemische Industrie
- Herstellung und Verarbeitung verschiedener Waren
- weitere Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Entscheidend ist die korrekte Einordnung des Unternehmens nach den stromsteuerrechtlichen Vorgaben. Dabei wird grundsätzlich auf die rechtlich selbstständige Unternehmenseinheit abgestellt.
Nicht der gesamte Stromverbrauch ist automatisch begünstigt
Ein häufiger Fehler besteht darin, den gesamten Strombezug eines Standortes automatisch als Grundlage für die Entlastung anzusetzen.
In der Praxis muss genauer geprüft werden, wer den Strom tatsächlich entnimmt und wie dieser verwendet wird.
Das spielt beispielsweise eine Rolle, wenn sich an einem Standort unterschiedliche Unternehmensbereiche befinden, Strom an Dritte weitergegeben wird oder verschiedene Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden müssen.
Gerade bei komplexeren Betriebsstrukturen ist deshalb eine saubere Zuordnung der Verbrauchsmengen entscheidend.
Warum eine genaue Prüfung der Verbrauchsmengen wichtig ist
Je größer ein Betrieb und je komplexer seine Energieversorgung ist, desto anspruchsvoller kann die Ermittlung der tatsächlich entlastungsfähigen Strommengen werden.
Für eine belastbare Antragstellung müssen die zugrunde gelegten Mengen nachvollziehbar sein.
Dabei können unter anderem folgende Informationen relevant sein:
- Stromrechnungen und Abrechnungszeiträume
- Gesamtstromverbrauch des Unternehmens
- betriebliche Verbrauchsmengen
- Mess- und Zählerdaten
- Abgrenzung verschiedener Verbraucher
- gegebenenfalls an Dritte weitergeleitete Strommengen
- Unternehmens- und Tätigkeitsstruktur
- weitere Nachweise für die jeweilige Entlastungsregelung
Eine sorgfältige Datenbasis reduziert das Risiko von Rückfragen und erleichtert die korrekte Berechnung des Entlastungsbetrags.
Stromsteuer 2025: Antragsfrist am 31.12.2026 beachten
Für Unternehmen, die für ihren Stromverbrauch aus dem Jahr 2025 eine entsprechende Steuerentlastung beantragen möchten, ist eine Frist besonders wichtig:
Der Antrag muss grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Damit bleibt zwar noch Zeit für die Prüfung. Unternehmen sollten jedoch nicht bis zum Jahresende warten.
Insbesondere bei hohen Verbrauchsmengen, mehreren Standorten oder komplexen Unternehmensstrukturen kann die Aufbereitung der benötigten Daten und Nachweise zusätzlichen Aufwand verursachen.
Warum Unternehmen frühzeitig aktiv werden sollten
Wer die Prüfung erst kurz vor Ablauf der Frist beginnt, riskiert unnötigen Zeitdruck. Sinnvoller ist es, frühzeitig zu klären:
- Besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Stromsteuerentlastung?
- Welche Strommengen können berücksichtigt werden?
- Sind die Verbrauchsdaten vollständig dokumentiert?
- Müssen einzelne Verbrauchsmengen abgegrenzt werden?
- Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?
- Wie hoch ist der voraussichtliche Entlastungsbetrag?
Damit lässt sich früh erkennen, ob sich eine Antragstellung wirtschaftlich lohnt und welche Schritte noch erforderlich sind.
Stromsteuerentlastung als Teil eines professionellen Energiekostenmanagements
Bei Energiekosten denken viele Unternehmen zunächst an Strompreise, Lieferverträge und Beschaffungsstrategien. Die steuerliche Seite sollte dabei jedoch nicht vernachlässigt werden.
Denn selbst ein sehr guter Energieeinkauf verhindert nicht, dass mögliche Steuerentlastungen ungenutzt bleiben, wenn entsprechende Ansprüche nicht geprüft und beantragt werden.
Ein professionelles Energiekostenmanagement sollte deshalb mehrere Bereiche berücksichtigen: Energieeinkauf, Verbrauchsoptimierung, Netzkosten sowie mögliche Steuer- und Abgabenentlastungen.
Gerade bei hohen Verbrauchsmengen können sich dadurch relevante Einsparpotenziale ergeben.
Wie b2b energy bei der Stromsteuerentlastung unterstützt
Die Stromsteuerentlastung kann für Industriebetriebe einen erheblichen finanziellen Effekt haben. Voraussetzung ist jedoch, dass mögliche Ansprüche korrekt identifiziert, Verbrauchsmengen nachvollziehbar abgegrenzt und die notwendigen Nachweise vollständig aufbereitet werden.
b2b energy unterstützt Unternehmen dabei, ihre individuellen Entlastungsmöglichkeiten systematisch zu prüfen.
Prüfung Ihrer Verbrauchsmengen
Zunächst werden die relevanten Stromverbräuche betrachtet. Dabei geht es nicht nur um den Gesamtverbrauch, sondern insbesondere um die Frage, welche Mengen im konkreten Fall für eine Entlastung berücksichtigt werden können.
Ermittlung möglicher Entlastungsansprüche
Auf Basis der Unternehmensstruktur und der vorhandenen Verbrauchsdaten wird geprüft, welche Entlastungsmöglichkeiten bestehen und welches finanzielle Potenzial sich daraus ergeben kann.
Aufbereitung der erforderlichen Nachweise
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist eine wichtige Grundlage für die Antragstellung. b2b energy unterstützt bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der erforderlichen Daten und Unterlagen.
Unterstützung bei der Antragstellung
Sind die Voraussetzungen geklärt und die relevanten Verbrauchsmengen ermittelt, unterstützt b2b energy Unternehmen auch im weiteren Antragsprozess.
Wie viel Stromsteuer kann Ihr Unternehmen zurückholen?
Das Beispiel mit 525.000 kWh begünstigtem Stromverbrauch und einer möglichen Entlastung von rund 10.500 Euro zeigt: Eine Prüfung kann sich für Industriebetriebe schnell lohnen.
Vor allem Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohen Stromverbräuchen sollten mögliche Ansprüche nicht ungenutzt lassen.
Für Stromverbräuche aus 2025 läuft die Antragsfrist grundsätzlich am 31.12.2026 ab. Jetzt ist daher ein guter Zeitpunkt, Verbrauchsdaten und Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen.
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