Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG
Senken Sie Ihre Energiesteuern jetzt! Wir prüfen kostenfrei Ihre Berechtigung und übernehmen den gesamten Antrag auf Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG online. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.
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Was bedeutet die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG eine Steuerentlastung von der Energiesteuer beantragen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern und Energiekosten zu senken. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist diese Steuerentlastung ein wichtiger Hebel, um Betriebskosten deutlich zu reduzieren und Liquidität zu verbessern. Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung und helfen Ihnen, je nach Energieverbrauch, sich mehrere tausend Euro pro Jahr zurückzuholen. Mit unserem Entlastungsrechner verschaffen Sie sich einen ersten Überblick!
Ihre Vorteile der Steuerentlastung auf einen Blick
Mit der Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG sichern Sie sich:
Direkte Senkung Ihrer Energiekosten
Die Steuerentlastung reduziert Ihre laufenden Ausgaben spürbar und sorgt für mehr finanzielle Spielräume.
Rückerstattung zu viel gezahlter Energiesteuern
Bereits gezahlte Beträge können Sie zurückholen und damit zusätzliche Liquidität schaffen.
Mehr Liquidität für Investitionen und Betrieb
Das freiwerdende Kapital können Sie in Wachstum, neue Technologien oder Personal investieren.
Rechtssicherheit durch professionelle Antragstellung
Mit unserer Expertise vermeiden Sie Fehler und stellen sicher, dass Ihr Antrag korrekt bearbeitet wird.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG!
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie – einfach, schnell und rechtssicher!
b2b energy
So unterstützt b2b energy Sie bei der Rückerstattung Ihrer Energiesteuer
Mit b2b energy haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Sie bei der Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG umfassend begleitet. Zunächst prüfen wir in einer kostenfreien Erstbewertung, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Entlastung erfüllt. Anschließend übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie – digital, korrekt und fristgerecht. Dadurch sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihr Antrag rechtssicher bearbeitet wird.
Darüber hinaus betreuen wir Sie nachhaltig: Wir überprüfen jedes Jahr, ob Ihr Unternehmen weiterhin Anspruch auf die Steuerentlastung hat, und kümmern uns zuverlässig um die notwendigen Folgeanträge. So können Sie sicher sein, dass Sie dauerhaft von allen möglichen Einsparungen profitieren, während Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Energiesteuerentlastung
Warum sich die Rückerstattung für Sie lohnt
Viele Unternehmen wissen zwar von der Energiesteuerrückerstattung, verzichten aber auf den Antrag, weil die Anforderungen kompliziert wirken. Dabei lohnt sich der Aufwand fast immer: Mit der richtigen Unterstützung lassen sich jedes Jahr erhebliche Summen einsparen. b2b energy sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig, korrekt und fristgerecht eingereicht wird – damit Sie die maximale Rückerstattung erhalten und kein Geld verschenken.
Spürbare Senkung der Kosten
Durch die Steuerrückerstattung reduzieren Sie Ihre laufenden Energiekosten und steigern die Wirtschaftlichkeit.
Mehr finanzielle Flexibilität
Die Rückerstattung schafft zusätzliche Liquidität, die für Investitionen, Modernisierungen oder Personal genutzt werden kann.
Kein bürokratischer Aufwand
Mit b2b energy als Partner übernehmen wir den gesamten Antragsprozess und sichern Ihnen die maximale Rückerstattung.
Energiekosten senken – Liquidität steigern
Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung!
FAQs
Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG
Die Energiesteuerentlastung bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Energiekosten deutlich zu senken. Da der Antrag jedoch komplex sein kann, tauchen bei vielen Unternehmer:innen wichtige Fragen auf: Wer ist antragsberechtigt? Welche Unterlagen werden benötigt? Und wie lange dauert die Bearbeitung durch das Hauptzollamt?
Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zur für Sie zusammengestellt. So erfahren Sie schnell, welche Vorteile Ihr Unternehmen nutzen kann und wie b2b energy Sie bei der Antragstellung optimal unterstützt.
Die Steuerentlastung ist eine staatliche Förderung, mit der Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihre Energiesteuer ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen können. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Energiekosten deutlich zu senken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes, zum Beispiel Industrie, Handwerk oder verarbeitende Betriebe. Auch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von der Energiesteuerentlastung.
Die Höhe der Entlastung hängt vom Energieverbrauch des Unternehmens ab. Viele Unternehmen können durch die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG mehrere tausend Euro pro Jahr einsparen.
Die Steuerentlastung bezieht sich insbesondere auf Strom, Gas und andere energierelevante Verbrauchsmengen, die im Unternehmen eingesetzt werden.
In der Regel sind Nachweise über Energieverbrauch, Rechnungen der Energieversorger sowie steuerrelevante Dokumente notwendig. Wir von b2b energy helfen Ihnen, alle Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen.
Grundsätzlich ja, allerdings ist das Verfahren komplex und fehleranfällig. Mit der Unterstützung von b2b energy sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und sichern sich die maximale Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG.
Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Hauptzollamt ab. Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Wochen, bis die Entlastung bewilligt wird.
Ja, die Anträge müssen fristgerecht beim Hauptzollamt eingereicht werden. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird.
Ja, die Energiesteuerentlastung ist jährlich neu zu beantragen. b2b energy übernimmt auf Wunsch auch die fortlaufende Betreuung und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen dauerhaft von der Entlastung profitiert.
Weil Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite haben: Wir übernehmen die komplette Antragstellung, prüfen jährlich Ihre Berechtigung und sorgen dafür, dass Sie die volle Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG ausschöpfen.
Die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG richtet sich gezielt an das produzierende Gewerbe, da diese Unternehmen besonders energieintensiv arbeiten. Durch die Entlastung werden ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Energiekosten spürbar reduziert.
Ja, nicht nur große Industriebetriebe profitieren. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können die Energiesteuerentlastung beantragen und dadurch ihre Kosten senken.
Unternehmen, die die Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG jährlich in Anspruch nehmen, sichern sich kontinuierlich finanzielle Vorteile. Dadurch entsteht eine dauerhafte Kostenreduzierung, die Liquidität schafft und Investitionen erleichtert.
Gerne beraten unsere Experten Sie zum Thema. Weitere Informationen im Internet finden Sie unter zoll.de.