Stromsteuerentlastung für Mischbetriebe: Warum die richtige Abgrenzung jetzt über Ihre Steuererstattung entscheidet

Die Stromsteuersenkung auf 0,50 Euro pro MWh bietet Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhebliche Einsparpotenziale. Gleichzeitig verschärfen die Zollbehörden ihre Prüfungen – insbesondere bei sogenannten Mischbetrieben. Unternehmen, die sowohl begünstigte als auch nicht begünstigte Tätigkeiten ausüben, müssen im Rahmen einer Betriebsprüfung eindeutig nachweisen können, dass die Voraussetzungen für die Stromsteuerentlastung erfüllt sind. Fehlt eine nachvollziehbare Dokumentation, […]